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Jugendgruppenleiterschulung


DIE JULEICA IN KÜRZE

Die Jugendleiter*innen-Card ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuleiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Besitzer*innen der JuleiCa können sich mit dieser Karte gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten als Jugendleiter ausweisen.

Die JuleiCa bürgt für Qualität: Jede*r JuleiCa-Inhaber*in hat eine Gruppenleitungsschulung absolviert. Die Gruppenleiter*innen haben sich mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Damit verfügen Sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihres gleichen sucht. Die hierbei erlernten »soft-skills« sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die JuleiCa beantragen,

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können,
  • eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegt.

Die JuleiCa kann unter  www.juleica.de  beantragt werden. Dazu braucht der/die Gruppenleiter*in nur ein Foto von sich und eine E-Mailadresse. Der eigene Verband bestätigt online seine/ihre Teilnahme an der Gruppenleitungs- und Erste-Hilfe-Schulung. Anschließend wird die JuleiCa zugesandt.

Die Gültigkeit der JuleiCa beträgt drei Jahre. Um sie zu verlängern, müssen die Gruppenleiter*innen ein mindestens 8 Bildungseinheiten umfassendes Aufbauseminar besuchen.